Tierhalterhaftpflicht

Tierhalter
haftpflicht


Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie, als Tierhalter, vor Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Dritten, die aufgrund des Tieres entstanden sind. Gemäß § 833 BGB ist der Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar, deshalb ist es vor allem für Halter von größeren Tieren (Hunden oder Pferden) von Bedeutung.

Dabei zahlt die Versicherung bei Personenschäden (Schmerzensgeld, o. ä.), Sachschäden und Vermögensschäden, als Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Hier haften Sie mit Ihrem vollen heutigen und zukünftigen Vermögen!


Haben Sie noch Fragen zur Tierhalterhaftpflicht? Kontaktieren Sie uns.

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